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Leistungen
Arznei- und Verbandmittel
Wir übernehmen die vollen Kosten
der verordnungspflichtigen Arznei- und
Verbandmittel, abzüglich des gesetz-
lichen Eigenanteils. Grundlage hierfür
ist der tatsächliche Abgabepreis eines
Medikaments, sofern dieser innerhalb
der gesetzlichen Festbetragshöhe
liegt. Übersteigt er diesen Festbetrag,
fallen zusätzliche Kosten für Sie an.
In solch einem Ausnahmefall wird Ihr
Arzt Sie frühzeitig darauf hinweisen
bzw. Ihr Apotheker Sie beraten.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
sind von Zuzahlungen befreit. Für die-
se sowie für die Standardbehandlung
besonders schwerwiegender Erkran-
kungen übernimmt die GKV zudem
die Kosten für nicht verschreibungs-
pflichtige Arzneimittel. Ab 18 Jahren
beträgt die Zuzahlung zu Arzneimit-
teln 10 %, mindestens 5 €, maxi-
mal 10 €. Ausnahme: Da die Zu-
zahlung nie über dem Abgabepreis
liegt, reduziert sie sich bei Preisen
unter 5 € entsprechend.
Ärztliche Behandlung
Mit Ihrer Gesundheitskarte können
Sie unter den zugelassenen Haus- und
Fachärzten sowie Zahnärzten frei
wählen, einschließlich der psychothe-
rapeutischen Behandlung. Zusätzlich
übernehmen wir die Kosten der Belas-
tungserprobung und Arbeitstherapie
(sofern nicht andere Träger zuständig
sind), der ärztlichen Beratung zum
Thema Empfängnisregelung (ein-
schließlich empfängnisverhütende
Mittel bis zur Vollendung des 20.
Lebensjahres) sowie Leistungen
zur Herstellung der Zeugungs- oder
Empfängnisfähigkeit. Bei der künstli-
chen Befruchtung, die an bestimmte
Voraussetzungen geknüpft ist, über-
nehmen wir die Hälfte der Kosten.
Auslandsversicherung
Ihre Gesundheitskarte ist nur in
Deutschland gültig. Für Ihren Aus-
landsaufenthalt in anderen EU-Län-
dern sowie in Island, Liechtenstein,
Norwegen und der Schweiz können
Sie jedoch die Europäische Gesund-
heitskarte nutzen, die sich auf deren
Rückseite befindet. Darüber hinaus
erhalten Sie für Kroatien, Mazedo-
nien, die Türkei, Tunesien, Serbien,
Montenegro und Bosnien-Herzegowi-
na auf Antrag besondere Anspruchs-
bescheinigungen. Die gesetzliche
Versicherung umfasst hierbei den
jeweiligen gesetzlichen Standard des
Gastgeberlandes.
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