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Leistungen

Arznei- und Verbandmittel

Wir übernehmen die vollen Kosten

der verordnungspflichtigen Arznei- und

Verbandmittel, abzüglich des gesetz-

lichen Eigenanteils. Grundlage hierfür

ist der tatsächliche Abgabepreis eines

Medikaments, sofern dieser innerhalb

der gesetzlichen Festbetragshöhe

liegt. Übersteigt er diesen Festbetrag,

fallen zusätzliche Kosten für Sie an.

In solch einem Ausnahmefall wird Ihr

Arzt Sie frühzeitig darauf hinweisen

bzw. Ihr Apotheker Sie beraten.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

sind von Zuzahlungen befreit. Für die-

se sowie für die Standardbehandlung

besonders schwerwiegender Erkran-

kungen übernimmt die GKV zudem

die Kosten für nicht verschreibungs-

pflichtige Arzneimittel. Ab 18 Jahren

beträgt die Zuzahlung zu Arzneimit-

teln 10 %, mindestens 5 €, maxi-

mal 10 €. Ausnahme: Da die Zu-

zahlung nie über dem Abgabepreis

liegt, reduziert sie sich bei Preisen

unter 5 € entsprechend.

Ärztliche Behandlung

Mit Ihrer Gesundheitskarte können

Sie unter den zugelassenen Haus- und

Fachärzten sowie Zahnärzten frei

wählen, einschließlich der psychothe-

rapeutischen Behandlung. Zusätzlich

übernehmen wir die Kosten der Belas-

tungserprobung und Arbeitstherapie

(sofern nicht andere Träger zuständig

sind), der ärztlichen Beratung zum

Thema Empfängnisregelung (ein-

schließlich empfängnisverhütende

Mittel bis zur Vollendung des 20.

Lebensjahres) sowie Leistungen

zur Herstellung der Zeugungs- oder

Empfängnisfähigkeit. Bei der künstli-

chen Befruchtung, die an bestimmte

Voraussetzungen geknüpft ist, über-

nehmen wir die Hälfte der Kosten.

Auslandsversicherung

Ihre Gesundheitskarte ist nur in

Deutschland gültig. Für Ihren Aus-

landsaufenthalt in anderen EU-Län-

dern sowie in Island, Liechtenstein,

Norwegen und der Schweiz können

Sie jedoch die Europäische Gesund-

heitskarte nutzen, die sich auf deren

Rückseite befindet. Darüber hinaus

erhalten Sie für Kroatien, Mazedo-

nien, die Türkei, Tunesien, Serbien,

Montenegro und Bosnien-Herzegowi-

na auf Antrag besondere Anspruchs-

bescheinigungen. Die gesetzliche

Versicherung umfasst hierbei den

jeweiligen gesetzlichen Standard des

Gastgeberlandes.

Fotos: © Dmitry sunagatov, Photographee.eu - Fotolia