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Leistungen
beträgt hier 10 % der kalendertägli-
chen Kosten, jedoch mindestens 5 €
und höchstens 10 €.
Vorsorge und Rehabilitation
Neben der Rentenversicherung
übernimmt auch die GKV ambulante
und stationäre Vorsorge- und Rehabili-
tationsmaßnahmen zur Verhütung von
Krankheiten oder zur Wiederherstel-
lung der Gesundheit für Kinder und
Erwachsene.
Ambulante Vorsorge- und
Rehabilitationsleistungen
Bei diesen Leistungen (früher auch
offene Badekuren genannt) werden
bestimmte Angebote (z. B. Heilquellen
und Klima) am anerkannten Kurort
genutzt. Für Unterbringung und
Verpflegung sorgen die Versicherten
selbst.
Wir tragen die Kosten für
• die kurärztliche Behandlung
einschließlich der verordneten
Arzneimittel
• kurortspezifische Heilmittel wie
Bäder und Massagen
• spezifische Heilmittel wie Kranken-
gymnastik
Sofern entsprechende Einrichtungen
in der Nähe sind, können Rehabilitati-
onsleistungen auch ambulant durch-
geführt werden. Der Vorteil: Tagsüber
werden die Rehabilitationsangebote
genutzt, abends und nachts verbleibt
der Versicherte in der gewohnten
Umgebung. Als Zuzahlung fallen hier
10 € je Behandlungstag an.
Stationäre Vorsorge- und
Rehabilitationsleistungen
Stationäre Vorsorge- und Reha-Leis-
tungen finden in speziellen Einrichtun-
gen statt, in denen die Versicherten
Tag und Nacht behandelt und versorgt
werden. Die Kosten werden von der
BKK grundsätzlich voll übernommen.
Der Versicherte muss den gesetzlich
vorgeschriebenen Eigenanteil von
10 € pro Tag zahlen.
Vorsorge und Rehabilitation
für Mütter und Väter
Die GKV trägt die Kosten von Mutter-
bzw. Vater-Kind-Kuren. Dabei steht
die Behandlung des Elternteils im
Vordergrund. Die Kinder werden in
aller Regel mit aufgenommen, um
eine Trennung von Mutter oder Vater
zu vermeiden. Natürlich können sie
bei entsprechender medizinischer
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