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Leistungen

beträgt hier 10 % der kalendertägli-

chen Kosten, jedoch mindestens 5 €

und höchstens 10 €.

Vorsorge und Rehabilitation

Neben der Rentenversicherung

übernimmt auch die GKV ambulante

und stationäre Vorsorge- und Rehabili-

tationsmaßnahmen zur Verhütung von

Krankheiten oder zur Wiederherstel-

lung der Gesundheit für Kinder und

Erwachsene.

Ambulante Vorsorge- und

Rehabilitationsleistungen

Bei diesen Leistungen (früher auch

offene Badekuren genannt) werden

bestimmte Angebote (z. B. Heilquellen

und Klima) am anerkannten Kurort

genutzt. Für Unterbringung und

Verpflegung sorgen die Versicherten

selbst.

Wir tragen die Kosten für

• die kurärztliche Behandlung

einschließlich der verordneten

Arzneimittel

• kurortspezifische Heilmittel wie

Bäder und Massagen

• spezifische Heilmittel wie Kranken-

gymnastik

Sofern entsprechende Einrichtungen

in der Nähe sind, können Rehabilitati-

onsleistungen auch ambulant durch-

geführt werden. Der Vorteil: Tagsüber

werden die Rehabilitationsangebote

genutzt, abends und nachts verbleibt

der Versicherte in der gewohnten

Umgebung. Als Zuzahlung fallen hier

10 € je Behandlungstag an.

Stationäre Vorsorge- und

Rehabilitationsleistungen

Stationäre Vorsorge- und Reha-Leis-

tungen finden in speziellen Einrichtun-

gen statt, in denen die Versicherten

Tag und Nacht behandelt und versorgt

werden. Die Kosten werden von der

BKK grundsätzlich voll übernommen.

Der Versicherte muss den gesetzlich

vorgeschriebenen Eigenanteil von

10 € pro Tag zahlen.

Vorsorge und Rehabilitation

für Mütter und Väter

Die GKV trägt die Kosten von Mutter-

bzw. Vater-Kind-Kuren. Dabei steht

die Behandlung des Elternteils im

Vordergrund. Die Kinder werden in

aller Regel mit aufgenommen, um

eine Trennung von Mutter oder Vater

zu vermeiden. Natürlich können sie

bei entsprechender medizinischer

Fotos: © contrastwerkstatt, Viacheslav iakobchuk - Fotolia