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auf verborgenes Blut im Stuhl (bis

54). Ab 55 Jahren können Männer

und Frauen im Abstand von 10 Jah-

ren zweimal eine Darmspiegelung mit

Beratung oder alle zwei Jahre einen

Test auf verborgenes Blut im Stuhl in

Anspruch nehmen.

Hautscreening

Alle zwei Jahre haben Versicherte

ab 35 Jahren Anspruch auf ein

Hautscreening (Inspektion der Haut)

zur Früherkennung von Hautkrebs und

möglicher Vorstufen durch den Haus-

oder Facharzt.

Mutterschaft und Geburt

Neben der Mutterschaftsvorsorge

werden Schwangerschaftsgymnastik,

Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung,

Arznei- und Heilmittel sowie die Kos-

ten der Entbindung in der Klinik voll

bezahlt. Frauen, die in einem Arbeits-

verhältnis stehen, erhalten innerhalb

der Schutzfrist kalendertäglich bis zu

13 € Mutterschaftsgeld. Die Differenz

zum Nettoarbeitsentgelt zahlt der

Arbeitgeber. Die Schutzfrist beginnt

6 Wochen vor der Entbindung und

endet 8 Wochen (bei Früh- und Mehr-

lingsgeburten 12 Wochen) nach der

Entbindung. Frauen, die nicht in einem

Arbeitsverhältnis stehen und dennoch

Anspruch auf Krankengeld haben,

erhalten während der Schutzfrist von

ihrer GKV Mutterschaftsgeld in Höhe

des Krankengeldes.

Pflegeversicherung

GKV-Mitglieder und ihre familien-

versicherten Angehörigen sind

automatisch auch pflegeversichert.

Dies bedeutet, dass sie im Fall von

Pflegebedürftigkeit entsprechend des

festgestellten Grades der Selbststän-

digkeit Leistungen durch Pflegekräfte

und/oder Pflegegeld erhalten.

Soziotherapie

Für Versicherte, die wegen einer

schweren psychischen Erkrankung

nicht in der Lage sind, Leistungen

selbstständig zu beanspruchen, stellt

die BKK unter bestimmten Voraus-

setzungen eine Soziotherapie zur

Verfügung. Die gesetzliche Zuzahlung