9
auf verborgenes Blut im Stuhl (bis
54). Ab 55 Jahren können Männer
und Frauen im Abstand von 10 Jah-
ren zweimal eine Darmspiegelung mit
Beratung oder alle zwei Jahre einen
Test auf verborgenes Blut im Stuhl in
Anspruch nehmen.
Hautscreening
Alle zwei Jahre haben Versicherte
ab 35 Jahren Anspruch auf ein
Hautscreening (Inspektion der Haut)
zur Früherkennung von Hautkrebs und
möglicher Vorstufen durch den Haus-
oder Facharzt.
Mutterschaft und Geburt
Neben der Mutterschaftsvorsorge
werden Schwangerschaftsgymnastik,
Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung,
Arznei- und Heilmittel sowie die Kos-
ten der Entbindung in der Klinik voll
bezahlt. Frauen, die in einem Arbeits-
verhältnis stehen, erhalten innerhalb
der Schutzfrist kalendertäglich bis zu
13 € Mutterschaftsgeld. Die Differenz
zum Nettoarbeitsentgelt zahlt der
Arbeitgeber. Die Schutzfrist beginnt
6 Wochen vor der Entbindung und
endet 8 Wochen (bei Früh- und Mehr-
lingsgeburten 12 Wochen) nach der
Entbindung. Frauen, die nicht in einem
Arbeitsverhältnis stehen und dennoch
Anspruch auf Krankengeld haben,
erhalten während der Schutzfrist von
ihrer GKV Mutterschaftsgeld in Höhe
des Krankengeldes.
Pflegeversicherung
GKV-Mitglieder und ihre familien-
versicherten Angehörigen sind
automatisch auch pflegeversichert.
Dies bedeutet, dass sie im Fall von
Pflegebedürftigkeit entsprechend des
festgestellten Grades der Selbststän-
digkeit Leistungen durch Pflegekräfte
und/oder Pflegegeld erhalten.
Soziotherapie
Für Versicherte, die wegen einer
schweren psychischen Erkrankung
nicht in der Lage sind, Leistungen
selbstständig zu beanspruchen, stellt
die BKK unter bestimmten Voraus-
setzungen eine Soziotherapie zur
Verfügung. Die gesetzliche Zuzahlung