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Brillen und Kontaktlinsen

Für Kinder und Jugendliche unter

18 Jahren übernehmen wir die Kos-

ten für Brillengläser (in Ausnahmefäl-

len auch Kontaktlinsen) in Höhe der

Festbeträge, wenn diese medizinisch

notwendig sind. Dies gilt auch für

schwer sehbeeinträchtigte Erwachse-

ne unter Anrechnung des Eigenanteils

von 10 % (maximal 10 €).

Fahrkosten

Ihre GKV zahlt Fahr- und Transport-

kosten bei stationären Leistungen,

z. B. Krankenhausbehandlung, und

bei Rettungsfahrten zum Kranken-

haus. Der Eigenanteil beträgt

10 % – mindestens 5 € und höchs-

tens 10 € pro Fahrt. Bei Fahrkosten,

die aus Anlass einer medizinischen

Rehabilitation anfallen, entfällt

diese Zuzahlung. Fahrkosten zur

ambulanten Behandlung werden bei

zwingenden medizinischen Gründen

übernommen, z. B. Dialyse, onkologi-

sche Strahlen- oder Chemotherapie.

Dies gilt auch für Schwerbehinderte

mit den Merkzeichen „aG“, „BL“ oder

„H“ sowie für Versicherte in den Pfle-

gestufen II oder III. In der Regel kön-

nen Fahrkosten nur nach vorheriger

Genehmigung übernommen werden.

Gesundheits-Check-up/

Check-up 35

Alle zwei Jahre übernimmt Ihre GKV

für Männer und Frauen ab 35 Jah-

ren die Kosten für eine besondere

ärztliche Früherkennungsuntersu-

chung, den Gesundheits-Check-up

oder Check-up 35. Dazu gehören:

• Anamnese- und Beratungs-

gespräch

• körperliche Untersuchung u. a. mit

Blutdruckmessung, Abhören von

Herz und Lunge

• Ermittlung von Körpergewicht und

Body-Mass-Index (BMI)

• Urinuntersuchung auf Blut-, Prote-

in- und Glukoseausscheidung (dies

gibt u. a. Hinweise auf Nierener-

krankungen und Diabetes mellitus)

• Blutuntersuchung mit Bestimmung

des Gesamtcholesterin- und Gluko-

sespiegels.

Häusliche Krankenpflege

Die GKV übernimmt für Sie die

Kosten der häuslichen Krankenpflege

durch geeignete Pflegekräfte (z. B.

Pflegedienst). Diese Leistung dient

dazu, eine sonst notwendige Kranken-

hausbehandlung zu vermeiden oder zu