5
Brillen und Kontaktlinsen
Für Kinder und Jugendliche unter
18 Jahren übernehmen wir die Kos-
ten für Brillengläser (in Ausnahmefäl-
len auch Kontaktlinsen) in Höhe der
Festbeträge, wenn diese medizinisch
notwendig sind. Dies gilt auch für
schwer sehbeeinträchtigte Erwachse-
ne unter Anrechnung des Eigenanteils
von 10 % (maximal 10 €).
Fahrkosten
Ihre GKV zahlt Fahr- und Transport-
kosten bei stationären Leistungen,
z. B. Krankenhausbehandlung, und
bei Rettungsfahrten zum Kranken-
haus. Der Eigenanteil beträgt
10 % – mindestens 5 € und höchs-
tens 10 € pro Fahrt. Bei Fahrkosten,
die aus Anlass einer medizinischen
Rehabilitation anfallen, entfällt
diese Zuzahlung. Fahrkosten zur
ambulanten Behandlung werden bei
zwingenden medizinischen Gründen
übernommen, z. B. Dialyse, onkologi-
sche Strahlen- oder Chemotherapie.
Dies gilt auch für Schwerbehinderte
mit den Merkzeichen „aG“, „BL“ oder
„H“ sowie für Versicherte in den Pfle-
gestufen II oder III. In der Regel kön-
nen Fahrkosten nur nach vorheriger
Genehmigung übernommen werden.
Gesundheits-Check-up/
Check-up 35
Alle zwei Jahre übernimmt Ihre GKV
für Männer und Frauen ab 35 Jah-
ren die Kosten für eine besondere
ärztliche Früherkennungsuntersu-
chung, den Gesundheits-Check-up
oder Check-up 35. Dazu gehören:
• Anamnese- und Beratungs-
gespräch
• körperliche Untersuchung u. a. mit
Blutdruckmessung, Abhören von
Herz und Lunge
• Ermittlung von Körpergewicht und
Body-Mass-Index (BMI)
• Urinuntersuchung auf Blut-, Prote-
in- und Glukoseausscheidung (dies
gibt u. a. Hinweise auf Nierener-
krankungen und Diabetes mellitus)
• Blutuntersuchung mit Bestimmung
des Gesamtcholesterin- und Gluko-
sespiegels.
Häusliche Krankenpflege
Die GKV übernimmt für Sie die
Kosten der häuslichen Krankenpflege
durch geeignete Pflegekräfte (z. B.
Pflegedienst). Diese Leistung dient
dazu, eine sonst notwendige Kranken-
hausbehandlung zu vermeiden oder zu