Notwendigkeit ebenfalls behandelt
werden. Wir helfen Ihnen gerne bei
der Auswahl einer geeigneten Einrich-
tung. Sollen Ihre Kinder behandelt
werden, und Sie wollen lediglich als
Begleitperson mit aufgenommen wer-
den, sollten Sie eine Vorsorge- bzw.
Rehabilitationsmaßnahme für Ihr Kind
beantragen. Für Versicherte über
18 Jahren fällt eine Zuzahlung in
Höhe von 10 € je Kalendertag an.
Zahnärztliche Behandlung,
Zahnersatz, Kieferorthopä-
dische Behandlung
Ihre GKV beteiligt sich an den Kosten
für Zahnersatz mit einem Festzuschuss,
der sich nach dem individuellen zahn-
ärztlichen Befund richtet. Er beträgt
50 % des für die jeweilige Regelversor-
gung festgelegten Betrags. Er erhöht
sich um 20 %, wenn Sie in jedem der
vergangenen 5 Jahre eine zahnärzt-
liche Vorsorgeuntersuchung in An-
spruch genommen haben. Können
Sie 10 Jahre Vorsorge nachweisen,
erhöht sich der Zuschuss um weitere
10 %. Den befundorientierten Festzu-
schuss erhalten Sie auch, wenn der
von Ihnen gewählte Zahnersatz nicht
zur Regelversorgung gehört, wie z. B.
Implantate. Reichen Sie uns immer im
Vorfeld einer Zahnersatzversorgung
den entsprechenden Heil- und Kos-
tenplan des Vertragszahnarztes zur
Genehmigung ein, damit die anteiligen
Kosten übernommen werden können.
Bei wesentlichen Funktionseinschrän-
kungen (Kiefer-/Zahnfehlstellungen)
übernimmt Ihre GKV für Versicherte
unter 18 Jahren 80 % der Kosten für
die kieferorthopädische Behandlung.
Für alle weiteren Kinder übernehmen
wir sogar 90 % der Kosten, wenn die
Kinder zeitgleich behandelt werden.
Wir erstatten jeweils den Restbetrag,
wenn die Behandlung vollständig abge-
schlossen wird.
Zahnvorsorge
Die jährliche (5–17 Jahre: halbjähr-
lich) Vorsorgeuntersuchung auf Zahn-,
Mund- und Kieferkrankheiten umfasst
die Einschätzung des Kariesrisikos,
Mundhygieneberatung, Inspektion der
Mundhöhle, Motivation zur Prophy-
laxe und von 5–17 Jahren auch die
Fissurenversiegelung der hinteren
Backenzähne.