Previous Page  11 / 12 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 11 / 12 Next Page
Page Background

Notwendigkeit ebenfalls behandelt

werden. Wir helfen Ihnen gerne bei

der Auswahl einer geeigneten Einrich-

tung. Sollen Ihre Kinder behandelt

werden, und Sie wollen lediglich als

Begleitperson mit aufgenommen wer-

den, sollten Sie eine Vorsorge- bzw.

Rehabilitationsmaßnahme für Ihr Kind

beantragen. Für Versicherte über

18 Jahren fällt eine Zuzahlung in

Höhe von 10 € je Kalendertag an.

Zahnärztliche Behandlung,

Zahnersatz, Kieferorthopä-

dische Behandlung

Ihre GKV beteiligt sich an den Kosten

für Zahnersatz mit einem Festzuschuss,

der sich nach dem individuellen zahn-

ärztlichen Befund richtet. Er beträgt

50 % des für die jeweilige Regelversor-

gung festgelegten Betrags. Er erhöht

sich um 20 %, wenn Sie in jedem der

vergangenen 5 Jahre eine zahnärzt-

liche Vorsorgeuntersuchung in An-

spruch genommen haben. Können

Sie 10 Jahre Vorsorge nachweisen,

erhöht sich der Zuschuss um weitere

10 %. Den befundorientierten Festzu-

schuss erhalten Sie auch, wenn der

von Ihnen gewählte Zahnersatz nicht

zur Regelversorgung gehört, wie z. B.

Implantate. Reichen Sie uns immer im

Vorfeld einer Zahnersatzversorgung

den entsprechenden Heil- und Kos-

tenplan des Vertragszahnarztes zur

Genehmigung ein, damit die anteiligen

Kosten übernommen werden können.

Bei wesentlichen Funktionseinschrän-

kungen (Kiefer-/Zahnfehlstellungen)

übernimmt Ihre GKV für Versicherte

unter 18 Jahren 80 % der Kosten für

die kieferorthopädische Behandlung.

Für alle weiteren Kinder übernehmen

wir sogar 90 % der Kosten, wenn die

Kinder zeitgleich behandelt werden.

Wir erstatten jeweils den Restbetrag,

wenn die Behandlung vollständig abge-

schlossen wird.

Zahnvorsorge

Die jährliche (5–17 Jahre: halbjähr-

lich) Vorsorgeuntersuchung auf Zahn-,

Mund- und Kieferkrankheiten umfasst

die Einschätzung des Kariesrisikos,

Mundhygieneberatung, Inspektion der

Mundhöhle, Motivation zur Prophy-

laxe und von 5–17 Jahren auch die

Fissurenversiegelung der hinteren

Backenzähne.