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service & Leistungen
Der sommer ist da, endlich geht es wieder
hinaus ins Freie. In Maßen genossen, ist
sonnenlicht gut für unser wohlbefinden.
Doch zu starke sonneneinstrahlung kann
die Haut schädigen. nutzen sie deshalb
unser erweitertes Hautscreening für den
regelmäßigen Vorsorge-Check Ihrer Haut.
Regelmäßig zur Früherkennung
Hautkrebs ist eine der häufigsten Krebsar-
ten in Deutschland. wird die Erkrankung
rechtzeitig erkannt, ist sie jedoch sehr gut
heilbar.
generell übernehmen wir alle zwei Jahre
die Kosten für ein Hautscreening ab dem
Alter von 35 Jahren. Die untersuchung
erfolgt durch den Haus- oder Hautarzt
und wird einfach über Ihre Krankenver-
sicherungskarte abgerechnet.
Besondere untersuchungen
Für untersuchungen mit Auflichtmikro-
skopie, Dermatoskopie, Metallografie,
Fluoreszenzmikroskopie, sogenannte
Individuelle gesundheitsleistungen (IgeL),
stellt Ihnen Ihr Arzt eine von Ihnen selbst
zu zahlende rechnung.
Zusätzliche Sicherheit
wir engagieren uns ganz besonders für die
gesundheitliche Förderung und insbeson-
dere dafür, gesetzliche Vorsorgeuntersu-
chungen zu verbessern. Dafür schließen wir
besondere Verträge mit Ärzten oder anderen
medizinischen Dienstleistern. In vielen
bundesländern können wir daher ein erwei-
tertes Hautscreening anbieten. Das heißt,
Erweitertes Hautscreening
Früherkennung von Hautkrebs
sie erhalten diese untersuchung schon vor
dem 35. geburtstag, in einigen regionen
sogar jedes Jahr. nutzen sie dieses Angebot
– damit Ihre Haut gesund bleibt.
Die tabelle zeigt Ihnen Ihre Hautscree-
ning-optionen in Ihrem bundesland.
Bundesland
Hautscreening
baden-württemberg*
0–34 Jahre | alle 2 Jahre
bayern*
0–34 Jahre | jährlich
berlin
ab 35 Jahre | alle 2 Jahre
brandenburg*
0–34 Jahre | alle 2 Jahre
bremen*
0–34 Jahre | jährlich
Hamburg*
0–34 Jahre | alle 2 Jahre
Hessen
ab 35 Jahre | alle 2 Jahre
Mecklenburg-Vorpommern*
0–34 Jahre | alle 2 Jahre
niedersachsen*
0–34 Jahre | jährlich
nordrhein-westfalen*
19–34 Jahre | alle 2 Jahre
rheinland-Pfalz*
0–34 Jahre | alle 2 Jahre
saarland
ab 35 Jahre | alle 2 Jahre
sachsen
ab 35 Jahre | alle 2 Jahre
sachsen-Anhalt*
18–34 Jahre | alle 2 Jahre
schleswig-Holstein*
0–34 Jahre | alle 2 Jahre
thüringen*
18–34 Jahre | alle 2 Jahre
*In diesen bundesländern ist
bei medizini-
scher Notwendigkeit
die
Auflichtmikro-
skopie inklusive
und wird direkt mit uns
abgerechnet. ohne medizinische notwendig-
keit erhalten sie dafür eine Privatrechnung.
Für alle Bundesländer gilt ab 35 Jahren
die gesetzliche Regelung: alle 2 Jahre.
Rufen Sie an.
Bei allen Fragen helfen wir Ihnen gern: 0800 6 262626
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