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service & Leistungen

Der sommer ist da, endlich geht es wieder

hinaus ins Freie. In Maßen genossen, ist

sonnenlicht gut für unser wohlbefinden.

Doch zu starke sonneneinstrahlung kann

die Haut schädigen. nutzen sie deshalb

unser erweitertes Hautscreening für den

regelmäßigen Vorsorge-Check Ihrer Haut.

Regelmäßig zur Früherkennung

Hautkrebs ist eine der häufigsten Krebsar-

ten in Deutschland. wird die Erkrankung

rechtzeitig erkannt, ist sie jedoch sehr gut

heilbar.

generell übernehmen wir alle zwei Jahre

die Kosten für ein Hautscreening ab dem

Alter von 35 Jahren. Die untersuchung

erfolgt durch den Haus- oder Hautarzt

und wird einfach über Ihre Krankenver-

sicherungskarte abgerechnet.

Besondere untersuchungen

Für untersuchungen mit Auflichtmikro-

skopie, Dermatoskopie, Metallografie,

Fluoreszenzmikroskopie, sogenannte

Individuelle gesundheitsleistungen (IgeL),

stellt Ihnen Ihr Arzt eine von Ihnen selbst

zu zahlende rechnung.

Zusätzliche Sicherheit

wir engagieren uns ganz besonders für die

gesundheitliche Förderung und insbeson-

dere dafür, gesetzliche Vorsorgeuntersu-

chungen zu verbessern. Dafür schließen wir

besondere Verträge mit Ärzten oder anderen

medizinischen Dienstleistern. In vielen

bundesländern können wir daher ein erwei-

tertes Hautscreening anbieten. Das heißt,

Erweitertes Hautscreening

Früherkennung von Hautkrebs

sie erhalten diese untersuchung schon vor

dem 35. geburtstag, in einigen regionen

sogar jedes Jahr. nutzen sie dieses Angebot

– damit Ihre Haut gesund bleibt.

Die tabelle zeigt Ihnen Ihre Hautscree-

ning-optionen in Ihrem bundesland.

Bundesland

Hautscreening

baden-württemberg*

0–34 Jahre | alle 2 Jahre

bayern*

0–34 Jahre | jährlich

berlin

ab 35 Jahre | alle 2 Jahre

brandenburg*

0–34 Jahre | alle 2 Jahre

bremen*

0–34 Jahre | jährlich

Hamburg*

0–34 Jahre | alle 2 Jahre

Hessen

ab 35 Jahre | alle 2 Jahre

Mecklenburg-Vorpommern*

0–34 Jahre | alle 2 Jahre

niedersachsen*

0–34 Jahre | jährlich

nordrhein-westfalen*

19–34 Jahre | alle 2 Jahre

rheinland-Pfalz*

0–34 Jahre | alle 2 Jahre

saarland

ab 35 Jahre | alle 2 Jahre

sachsen

ab 35 Jahre | alle 2 Jahre

sachsen-Anhalt*

18–34 Jahre | alle 2 Jahre

schleswig-Holstein*

0–34 Jahre | alle 2 Jahre

thüringen*

18–34 Jahre | alle 2 Jahre

*In diesen bundesländern ist

bei medizini-

scher Notwendigkeit

die

Auflichtmikro-

skopie inklusive

und wird direkt mit uns

abgerechnet. ohne medizinische notwendig-

keit erhalten sie dafür eine Privatrechnung.

Für alle Bundesländer gilt ab 35 Jahren

die gesetzliche Regelung: alle 2 Jahre.

Rufen Sie an.

Bei allen Fragen helfen wir Ihnen gern: 0800 6 262626

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