Weitere Ausgaben
Berichtsjahr: 2013 in €
Berichtsjahr: 2013 je Versicherten in €
Prämienauszahlungen
Verwaltungsausgaben
3.973.664,47
145,75
Sonstige Ausgaben
228.854,83
8,39
Ausgaben gesamt
55.788.807,90
2.046,24
Vermögen
2013 in €
2013 je Versicher-
ten in €
Betriebsmittel
7.013.010,95
257,23
Rücklage
3.643.000,00
133,62
Verwaltungsvermögen
64.347,13
2,36
Vermögen gesamt
10.720.358,08
393,21
IV. Vermögen
Pflegereform:
Was ändert sich 2015?
M
ehr als zwei Drittel der rund 2,5 Millionen
Pflegebedürftigen werden in Deutschland
zu Hause gepflegt. Nach der kürzlich
beschlossenen ersten Stufe des Pflegestärkungsge-
setzes werden künftig alle
Leistungsbeträge
(z. B.
Pflegegeld) pauschal um 4 % (Leistungen nach dem
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz um 2,67 %) ange-
hoben. Die Leistungen für
häusliche Pflege
werden
um rund 1,4 Mrd. € erhöht. Auch für
Verhinde-
rungs- und Kurzzeitpflege
stehen in Zukunft mehr
Mittel bereit. So wird die Kurzzeitpflege auf bis zu
8 (bisher 6) Wochen jährlich ausgeweitet (die Pfle-
gekasse übernimmt dafür künftig bis zu 3.224 €,
bisher 3.100 €), die Verhinderungspflege (z. B. bei
Abwesenheit oder Erkrankung der Pflegeperson) auf
bis zu 6 Wochen, dafür stehen bis zu 2.418 € jähr-
lich (bisher 1.550 €) zur Verfügung. Zudem wird
die
Tages- und Nachtpflege
(teilstationär) zukünftig
nicht mehr auf andere Pflegeleistungen angerech-
net: So stehen für die Kombination von Tagespflege
und ambulanten Pflegesachleistungen in Pflegestufe
III monatlich bis zu 3.224 € (bisher 2.325 €) zur
Verfügung. Künftig erhalten alle Pflegebedürftigen
104 € pro Monat für
zusätzliche Betreuungs- und
Entlastungsleistungen
(z. B. Hilfe im Haushalt oder
Alltagsbegleiter) bzw. 104 oder 208 € pro Monat
bei
Demenz
. Leistungen dieser Art lassen sich
künftig auch auf Pflegesachleistungen anrechnen.
Der Zuschuss zu
Umbaumaßnahmen
(z. B. Einbau
eines barrierefreien Badezimmers) steigt von bis-
her 2.557 € auf
bis zu 4.000 €
pro Maßnahme.
In einer Pflege-WG
kann ein Betrag von
bis zu 16.000 €
eingesetzt werden.
Auch für die Beschäftigung
einer Pflegekraft erhalten
Pflege-Wohngruppen künftig mehr Mittel. Für
Pflegehilfsmittel
des täglichen Verbrauchs steigen
die Zuschüsse von 31 auf 40 € pro Monat. Auch
Pflegebedürftige ohne Pflegestufe („Pflegestufe 0“),
darunter auch viele Demenzkranke, können
zukünftig ambulante Pflegeleistungen in Anspruch
nehmen.
Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen orga-
nisieren muss, kann zudem eine zehntägige bezahl-
te
Auszeit vom Beruf
in Anspruch nehmen, ver-
gleichbar dem Kinderkrankengeld. In
Pflegeheimen
soll die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von
bisher 25.000 auf bis zu 45.000 steigen.
Zur Finanzierung der Reform erhöht sich der
Bei-
trag
zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,3 %
auf 2,35 % (2,6 % für Kinderlose). Davon fließen
0,1 % in den Aufbau eines
Pflegevorsorgefonds
,
der ab 2035 den Beitragssatz stabilisieren soll,
wenn die geburtenstarken Jahrgänge (1959–1967)
ins Pflegealter kommen.
Weitere Informationen
unter
www.bmg.bund.de.Beitragseinnahmen
10.047.069,23 €
Sonstige Einnahmen
432,78 €
Einnahmen gesamt
10.047.502,01 €
Leistungsausgaben
1.609.531,25 €
Sonstige Ausgaben
u. a. Liquiditätsausgleich
8.172.955,52 €
Verwaltungskosten
274.038,11 €
Ausgaben gesamt
10.056.524,88 €
Überschuss der Ausgaben
9.022,87 €
Ergebnis Pflegeversicherung 2013
13