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Weitere Ausgaben

Berichtsjahr: 2013 in €

Berichtsjahr: 2013 je Versicherten in €

Prämienauszahlungen

Verwaltungsausgaben

3.973.664,47

145,75

Sonstige Ausgaben

228.854,83

8,39

Ausgaben gesamt

55.788.807,90

2.046,24

Vermögen

2013 in €

2013 je Versicher-

ten in €

Betriebsmittel

7.013.010,95

257,23

Rücklage

3.643.000,00

133,62

Verwaltungsvermögen

64.347,13

2,36

Vermögen gesamt

10.720.358,08

393,21

IV. Vermögen

Pflegereform:

Was ändert sich 2015?

M

ehr als zwei Drittel der rund 2,5 Millionen

Pflegebedürftigen werden in Deutschland

zu Hause gepflegt. Nach der kürzlich

beschlossenen ersten Stufe des Pflegestärkungsge-

setzes werden künftig alle

Leistungsbeträge

(z. B.

Pflegegeld) pauschal um 4 % (Leistungen nach dem

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz um 2,67 %) ange-

hoben. Die Leistungen für

häusliche Pflege

werden

um rund 1,4 Mrd. € erhöht. Auch für

Verhinde-

rungs- und Kurzzeitpflege

stehen in Zukunft mehr

Mittel bereit. So wird die Kurzzeitpflege auf bis zu

8 (bisher 6) Wochen jährlich ausgeweitet (die Pfle-

gekasse übernimmt dafür künftig bis zu 3.224 €,

bisher 3.100 €), die Verhinderungspflege (z. B. bei

Abwesenheit oder Erkrankung der Pflegeperson) auf

bis zu 6 Wochen, dafür stehen bis zu 2.418 € jähr-

lich (bisher 1.550 €) zur Verfügung. Zudem wird

die

Tages- und Nachtpflege

(teilstationär) zukünftig

nicht mehr auf andere Pflegeleistungen angerech-

net: So stehen für die Kombination von Tagespflege

und ambulanten Pflegesachleistungen in Pflegestufe

III monatlich bis zu 3.224 € (bisher 2.325 €) zur

Verfügung. Künftig erhalten alle Pflegebedürftigen

104 € pro Monat für

zusätzliche Betreuungs- und

Entlastungsleistungen

(z. B. Hilfe im Haushalt oder

Alltagsbegleiter) bzw. 104 oder 208 € pro Monat

bei

Demenz

. Leistungen dieser Art lassen sich

künftig auch auf Pflegesachleistungen anrechnen.

Der Zuschuss zu

Umbaumaßnahmen

(z. B. Einbau

eines barrierefreien Badezimmers) steigt von bis-

her 2.557 € auf

bis zu 4.000 €

pro Maßnahme.

In einer Pflege-WG

kann ein Betrag von

bis zu 16.000 €

eingesetzt werden.

Auch für die Beschäftigung

einer Pflegekraft erhalten

Pflege-Wohngruppen künftig mehr Mittel. Für

Pflegehilfsmittel

des täglichen Verbrauchs steigen

die Zuschüsse von 31 auf 40 € pro Monat. Auch

Pflegebedürftige ohne Pflegestufe („Pflegestufe 0“),

darunter auch viele Demenzkranke, können

zukünftig ambulante Pflegeleistungen in Anspruch

nehmen.

Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen orga-

nisieren muss, kann zudem eine zehntägige bezahl-

te

Auszeit vom Beruf

in Anspruch nehmen, ver-

gleichbar dem Kinderkrankengeld. In

Pflegeheimen

soll die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von

bisher 25.000 auf bis zu 45.000 steigen.

Zur Finanzierung der Reform erhöht sich der

Bei-

trag

zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,3 %

auf 2,35 % (2,6 % für Kinderlose). Davon fließen

0,1 % in den Aufbau eines

Pflegevorsorgefonds

,

der ab 2035 den Beitragssatz stabilisieren soll,

wenn die geburtenstarken Jahrgänge (1959–1967)

ins Pflegealter kommen.

Weitere Informationen

unter

www.bmg.bund.de.

Beitragseinnahmen

10.047.069,23 €

Sonstige Einnahmen

432,78 €

Einnahmen gesamt

10.047.502,01 €

Leistungsausgaben

1.609.531,25 €

Sonstige Ausgaben

u. a. Liquiditätsausgleich

8.172.955,52 €

Verwaltungskosten

274.038,11 €

Ausgaben gesamt

10.056.524,88 €

Überschuss der Ausgaben

9.022,87 €

Ergebnis Pflegeversicherung 2013

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