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Fit im Job

Kann der Chef den Bildungsurlaub

ablehnen?

Ja, aber nur aus dringenden betrieblichen

Gründen wie Unabkömmlichkeit vom

Arbeitsplatz zum beantragten Zeit-

punkt. Einige Bundesländer haben auch

Schutzklauseln für Kleinunternehmen.

Wie beim normalen Urlaub gilt: Haben

im gewünschten Zeitraum schon zu viele

Kollegen frei, darf der Chef den Bildungs-

urlaub ablehnen, muss ihn aber zu einem

anderen Zeitpunkt gewähren. Arbeitneh-

mer können in diesem Fall auch verlangen,

dass der Anspruch ins nächste Jahr über-

tragen wird. Tipp: Wenn die Ablehnung

sich nur auf das konkrete Seminar oder

einen konkreten Termin bezieht, stellen Sie

einen neuen Antrag für ein anderes Thema

beziehungsweise einen anderen Termin.

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitnehmer kommt selbst für die

Kosten auf. In manchen Bundesländern

gibt es zudem Bildungsprämien oder

Förderprogramme.

Anspruch auf Bildungsurlaub nach Bundesländern

Baden-Württemberg: bis zu fünf Arbeitstage je Kalenderjahr

Bayern: kein gesetzlicher Anspruch

Berlin: zehn Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren

Brandenburg: zehn Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren

Bremen: zehn Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren

Hamburg: zehn Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren

Hessen: fünf Arbeitstage je Kalenderjahr

Mecklenburg-Vorpommern: fünf Arbeitstage je Kalenderjahr

Niedersachsen: fünf Arbeitstage je Kalenderjahr

Nordrhein-Westfalen: fünf Arbeitstage je Kalenderjahr

Rheinland-Pfalz: zehn Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren

Saarland: sechs Arbeitstage je Kalenderjahr (davon bis zu zwei Tage vom

Beschäftigten einzubringen)

Sachsen: kein gesetzlicher Anspruch

Sachsen-Anhalt: fünf Arbeitstage je Kalenderjahr

Schleswig-Holstein: fünf Arbeitstage je Kalenderjahr

Thüringen: bis zu fünf Arbeitstage je Kalenderjahr

Weitere Infos zum Thema

www.bildungsurlaub.de www.iwwb.de

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Robert Kneschke, Fotolia