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Fit im Job
Kann der Chef den Bildungsurlaub
ablehnen?
Ja, aber nur aus dringenden betrieblichen
Gründen wie Unabkömmlichkeit vom
Arbeitsplatz zum beantragten Zeit-
punkt. Einige Bundesländer haben auch
Schutzklauseln für Kleinunternehmen.
Wie beim normalen Urlaub gilt: Haben
im gewünschten Zeitraum schon zu viele
Kollegen frei, darf der Chef den Bildungs-
urlaub ablehnen, muss ihn aber zu einem
anderen Zeitpunkt gewähren. Arbeitneh-
mer können in diesem Fall auch verlangen,
dass der Anspruch ins nächste Jahr über-
tragen wird. Tipp: Wenn die Ablehnung
sich nur auf das konkrete Seminar oder
einen konkreten Termin bezieht, stellen Sie
einen neuen Antrag für ein anderes Thema
beziehungsweise einen anderen Termin.
Wer trägt die Kosten?
Der Arbeitnehmer kommt selbst für die
Kosten auf. In manchen Bundesländern
gibt es zudem Bildungsprämien oder
Förderprogramme.
Anspruch auf Bildungsurlaub nach Bundesländern
Baden-Württemberg: bis zu fünf Arbeitstage je Kalenderjahr
Bayern: kein gesetzlicher Anspruch
Berlin: zehn Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Brandenburg: zehn Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Bremen: zehn Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Hamburg: zehn Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Hessen: fünf Arbeitstage je Kalenderjahr
Mecklenburg-Vorpommern: fünf Arbeitstage je Kalenderjahr
Niedersachsen: fünf Arbeitstage je Kalenderjahr
Nordrhein-Westfalen: fünf Arbeitstage je Kalenderjahr
Rheinland-Pfalz: zehn Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Saarland: sechs Arbeitstage je Kalenderjahr (davon bis zu zwei Tage vom
Beschäftigten einzubringen)
Sachsen: kein gesetzlicher Anspruch
Sachsen-Anhalt: fünf Arbeitstage je Kalenderjahr
Schleswig-Holstein: fünf Arbeitstage je Kalenderjahr
Thüringen: bis zu fünf Arbeitstage je Kalenderjahr
Weitere Infos zum Thema
www.bildungsurlaub.de www.iwwb.de©
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