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Service & Leistungen
Pflegestärkungsgesetz 2017
VERBESSERUNGEN ZUM 1. JANUAR 2017
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ermöglicht eine fachlich
gesicherte und individuelle Begutachtung mit Einstufung in
Pflegegrade. In diesem Zuge werden neben körperlichen auch
kognitive und psychische Beeinträchtigungen stärker berücksich-
tigt, was insbesondere der zunehmenden Zahl an Demenzkranken
gerecht wird. Zukünftig kann damit die Unterstützung individuel-
ler geprüft und zugeschnitten werden.
Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen
Dazu werden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf neue
Pflegegrade abgelöst. Diese berücksichtigen insbesondere fol-
gende Fähigkeiten:
Mobilität, zum Beispiel Wege in und außerhalb der Wohnung
kognitive und kommunikative Fähigkeiten, zum Beispiel
Orientierung über Ort und Zeit, Sachverhalte und Gespräche
verstehen, sich äußern
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, zum Beispiel
Angst, Depression, Aggression
Selbstversorgung, zum Beispiel sich selbstständig waschen,
ankleiden, essen, trinken, Toilette benutzen
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits-
oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen,
zum Beispiel Medikamente einnehmen, Blutzucker messen,
Hilfsmittel wie Rollator verwenden, Arztbesuche
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte, zum
Beispiel Tagesablauf und gemeinsame Aktivitäten.
Automatisch in den nächsthöheren Pflegegrad
Auf Grundlage der Begutachtung durch den Medizinischen
Dienst (MDK) und der Gesamtbewertung aller Fähigkeiten und
Beeinträchtigungen erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad.
Rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige werden zum 1. Januar 2017
allerdings automatisch in einen der neuen fünf Pflegegrade über-
nommen und bei körperlichen Beeinträchtigungen von ihrer Pfle-
gestufe in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet. Menschen
mit dauerhafter erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz
(in der Regel bei Demenz) werden in den übernächsten Pflege-
grad überführt. Somit erhalten alle Pflegebedürftigen mindestens
gleiche, in vielen Fällen mehr Leistungen als bisher. Insgesamt
stehen ab 2017 dazu jährlich rund fünf Milliarden Euro zusätzlich
zur Verfügung.
Zum 1. Januar 2017 werden weitere Verbesserungen für Pflegebedürftige
und ihre pflegenden Angehörigen realisiert.
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