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Service & Leistungen

Pflegestärkungsgesetz 2017

VERBESSERUNGEN ZUM 1. JANUAR 2017

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ermöglicht eine fachlich

gesicherte und individuelle Begutachtung mit Einstufung in

Pflegegrade. In diesem Zuge werden neben körperlichen auch

kognitive und psychische Beeinträchtigungen stärker berücksich-

tigt, was insbesondere der zunehmenden Zahl an Demenzkranken

gerecht wird. Zukünftig kann damit die Unterstützung individuel-

ler geprüft und zugeschnitten werden.

Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen

Dazu werden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf neue

Pflegegrade abgelöst. Diese berücksichtigen insbesondere fol-

gende Fähigkeiten:

Mobilität, zum Beispiel Wege in und außerhalb der Wohnung

kognitive und kommunikative Fähigkeiten, zum Beispiel

Orientierung über Ort und Zeit, Sachverhalte und Gespräche

verstehen, sich äußern

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, zum Beispiel

Angst, Depression, Aggression

Selbstversorgung, zum Beispiel sich selbstständig waschen,

ankleiden, essen, trinken, Toilette benutzen

Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits-

oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen,

zum Beispiel Medikamente einnehmen, Blutzucker messen,

Hilfsmittel wie Rollator verwenden, Arztbesuche

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte, zum

Beispiel Tagesablauf und gemeinsame Aktivitäten.

Automatisch in den nächsthöheren Pflegegrad

Auf Grundlage der Begutachtung durch den Medizinischen

Dienst (MDK) und der Gesamtbewertung aller Fähigkeiten und

Beeinträchtigungen erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad.

Rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige werden zum 1. Januar 2017

allerdings automatisch in einen der neuen fünf Pflegegrade über-

nommen und bei körperlichen Beeinträchtigungen von ihrer Pfle-

gestufe in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet. Menschen

mit dauerhafter erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz

(in der Regel bei Demenz) werden in den übernächsten Pflege-

grad überführt. Somit erhalten alle Pflegebedürftigen mindestens

gleiche, in vielen Fällen mehr Leistungen als bisher. Insgesamt

stehen ab 2017 dazu jährlich rund fünf Milliarden Euro zusätzlich

zur Verfügung.

Zum 1. Januar 2017 werden weitere Verbesserungen für Pflegebedürftige

und ihre pflegenden Angehörigen realisiert.

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