8
Fit im Job
Nur rund drei Prozent der deutschen Ar-
beitnehmer nutzen Bildungsurlaube. Das
hat zwei Gründe: Viele Mitarbeiter trauen
sich nicht, einen Antrag auf Weiterbildung
einzureichen. Noch viel mehr Beschäftigte
wissen aber erst gar nicht, dass sie ein
Recht auf Bildungsurlaub haben – und das
einmal im Jahr.
Was genau ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ist der gesetzliche An-
spruch auf Weiterbildung während der
Arbeitszeit – und das bei vollem Lohn.
Das heißt: Arbeitnehmer haben das Recht,
anerkannte Seminare zu besuchen und
sich dafür beurlauben zu lassen. Mit
dem Bildungsurlaub fördert der Staat die
Initiative von Arbeitnehmern zum lebens-
langen Lernen. Einige Tage pro Jahr neue
Erkenntnisse gewinnen – das ist Sinn und
Zweck des Bildungsurlaubs, um im Beruf
am Ball zu bleiben.
Hat jeder Anspruch auf
Bildungsurlaub?
In 14 von 16 Bundesländern haben Be-
schäftigte generell einen Rechtsanspruch
auf diesen Extra-Urlaub; nur für Arbeit-
nehmer in Bayern und Sachsen gilt das
leider nicht. Der Grund dafür: In einem
Übereinkommen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO-Übereinkommen
140) ist zwar festgehalten, dass es in ganz
Deutschland bezahlten Bildungsurlaub
Qualifikation durch Bildungsurlaub!
Einen Excel-Kurs belegen, sein Englisch auffrischen oder effektive Entspannungsmethoden
kennenlernen. Das geht im Bildungsurlaub. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu einem
erstaunlich unbekannten Thema.
geben sollte, aber ein Bundesgesetz wurde
nie erlassen. Außer Bayern und Sachsen
haben jedoch alle Bundesländer mittler-
weile entsprechende Landesgesetze zum
Bildungsurlaub verabschiedet.
Eine Bedingung für den Anspruch auf
Bildungsurlaub ist – je nach Regelung des
Bundeslandes – auch die Mindestgröße
des Betriebs und eine Mindestdauer des
Beschäftigungsverhältnisses.
Muss der Bildungsurlaub mit
meinem Beruf zu tun haben?
Er muss nicht, aber es macht Sinn, dass
er zumindest entfernt etwas mit dem
Arbeitsplatz zu tun hat. Wenn der Arbeit-
geber erkennt, dass die Weiterbildung der
Arbeit dient, wird er sicherlich bereitwil-
liger den Antrag durchwinken. Und: Laut
einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts
muss der Bildungsurlaub auch „einen Min-
destnutzen für den Arbeitgeber“ haben.
Dabei geht es jedoch nicht ausschließlich
um fachliche, sondern auch um gesell-
schaftspolitische Weiterbildung – und
auch die Gesundheit kann in den Vorder-
grund gerückt werden. Das Kursangebot ist
daher sehr vielfältig und reicht etwa von
der Stressbewältigung über Workshops für
Rechnungswesen bis zum Rhetorikseminar.
Wichtig: Entscheidend für den Arbeitneh-
mer ist, was sein jeweiliges Bundesland
als Seminar gelistet hat und damit auch
als Bildungsurlaub anbietet. In mehreren
Bundesländern werden sogar Bildungsrei-
sen angeboten, andere dagegen schreiben
vor, dass der Bildungsurlaub maximal 500
Kilometer von der Landesgrenze entfernt
stattfinden darf.
Wie lange darf die Bildungsauszeit
maximal dauern?
Auch das hängt vom Bundesland ab. In der
Regel sind es fünf Tage pro Jahr bei einer
Vollzeitstelle, bei Teilzeitbeschäftigten
verringert sich der Anspruch entsprechend.
In manchen Ländern wie Berlin lassen
sich auch alle zwei Jahre zehn Tage am
Stück nehmen. Im Saarland sind es sechs,
allerdings gilt hier die Sonderregel, dass
Arbeitnehmer für einen Teil des Bildungs-
urlaubs ihre Freizeit opfern müssen. Sie
werden höchstens für vier Tage bezahlt
freigestellt.
Wie reiche ich den Urlaub ein?
Zunächst sollten Sie überprüfen, ob Sie
ein Recht auf Bildungsurlaub haben und
welches Seminar Sie belegen möchten
beziehungsweise wann es stattfindet.
Denn der Bildungsurlaub muss recht-
zeitig, meist sechs Wochen vor Beginn,
beim Arbeitgeber beantragt werden – und
zwar schriftlich, mit allen Unterlagen, die
belegen, dass der ausgewählte Kurs ein
Bildungsurlaub ist. Musteranträge gibt es
beim Kursanbieter.