Table of Contents Table of Contents
Previous Page  8 / 20 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 8 / 20 Next Page
Page Background

8

Fit im Job

Nur rund drei Prozent der deutschen Ar-

beitnehmer nutzen Bildungsurlaube. Das

hat zwei Gründe: Viele Mitarbeiter trauen

sich nicht, einen Antrag auf Weiterbildung

einzureichen. Noch viel mehr Beschäftigte

wissen aber erst gar nicht, dass sie ein

Recht auf Bildungsurlaub haben – und das

einmal im Jahr.

Was genau ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub ist der gesetzliche An-

spruch auf Weiterbildung während der

Arbeitszeit – und das bei vollem Lohn.

Das heißt: Arbeitnehmer haben das Recht,

anerkannte Seminare zu besuchen und

sich dafür beurlauben zu lassen. Mit

dem Bildungsurlaub fördert der Staat die

Initiative von Arbeitnehmern zum lebens-

langen Lernen. Einige Tage pro Jahr neue

Erkenntnisse gewinnen – das ist Sinn und

Zweck des Bildungsurlaubs, um im Beruf

am Ball zu bleiben.

Hat jeder Anspruch auf

Bildungsurlaub?

In 14 von 16 Bundesländern haben Be-

schäftigte generell einen Rechtsanspruch

auf diesen Extra-Urlaub; nur für Arbeit-

nehmer in Bayern und Sachsen gilt das

leider nicht. Der Grund dafür: In einem

Übereinkommen der Internationalen

Arbeitsorganisation (ILO-Übereinkommen

140) ist zwar festgehalten, dass es in ganz

Deutschland bezahlten Bildungsurlaub

Qualifikation durch Bildungsurlaub!

Einen Excel-Kurs belegen, sein Englisch auffrischen oder effektive Entspannungsmethoden

kennenlernen. Das geht im Bildungsurlaub. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu einem

erstaunlich unbekannten Thema.

geben sollte, aber ein Bundesgesetz wurde

nie erlassen. Außer Bayern und Sachsen

haben jedoch alle Bundesländer mittler-

weile entsprechende Landesgesetze zum

Bildungsurlaub verabschiedet.

Eine Bedingung für den Anspruch auf

Bildungsurlaub ist – je nach Regelung des

Bundeslandes – auch die Mindestgröße

des Betriebs und eine Mindestdauer des

Beschäftigungsverhältnisses.

Muss der Bildungsurlaub mit

meinem Beruf zu tun haben?

Er muss nicht, aber es macht Sinn, dass

er zumindest entfernt etwas mit dem

Arbeitsplatz zu tun hat. Wenn der Arbeit-

geber erkennt, dass die Weiterbildung der

Arbeit dient, wird er sicherlich bereitwil-

liger den Antrag durchwinken. Und: Laut

einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts

muss der Bildungsurlaub auch „einen Min-

destnutzen für den Arbeitgeber“ haben.

Dabei geht es jedoch nicht ausschließlich

um fachliche, sondern auch um gesell-

schaftspolitische Weiterbildung – und

auch die Gesundheit kann in den Vorder-

grund gerückt werden. Das Kursangebot ist

daher sehr vielfältig und reicht etwa von

der Stressbewältigung über Workshops für

Rechnungswesen bis zum Rhetorikseminar.

Wichtig: Entscheidend für den Arbeitneh-

mer ist, was sein jeweiliges Bundesland

als Seminar gelistet hat und damit auch

als Bildungsurlaub anbietet. In mehreren

Bundesländern werden sogar Bildungsrei-

sen angeboten, andere dagegen schreiben

vor, dass der Bildungsurlaub maximal 500

Kilometer von der Landesgrenze entfernt

stattfinden darf.

Wie lange darf die Bildungsauszeit

maximal dauern?

Auch das hängt vom Bundesland ab. In der

Regel sind es fünf Tage pro Jahr bei einer

Vollzeitstelle, bei Teilzeitbeschäftigten

verringert sich der Anspruch entsprechend.

In manchen Ländern wie Berlin lassen

sich auch alle zwei Jahre zehn Tage am

Stück nehmen. Im Saarland sind es sechs,

allerdings gilt hier die Sonderregel, dass

Arbeitnehmer für einen Teil des Bildungs-

urlaubs ihre Freizeit opfern müssen. Sie

werden höchstens für vier Tage bezahlt

freigestellt.

Wie reiche ich den Urlaub ein?

Zunächst sollten Sie überprüfen, ob Sie

ein Recht auf Bildungsurlaub haben und

welches Seminar Sie belegen möchten

beziehungsweise wann es stattfindet.

Denn der Bildungsurlaub muss recht-

zeitig, meist sechs Wochen vor Beginn,

beim Arbeitgeber beantragt werden – und

zwar schriftlich, mit allen Unterlagen, die

belegen, dass der ausgewählte Kurs ein

Bildungsurlaub ist. Musteranträge gibt es

beim Kursanbieter.