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Artenschutz Ökokonto

Flächenmanagement

Hans-Peter Keller, Landwirtschaftsmeister

Durch die Zusammenarbeit mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft bleibt uns Landwirten ein wichtiger

Produktionsfaktor erhalten: Der Boden.

Nach Europa- und Bundesrecht müssen Belange des Artenschutzes bei Vorhaben berücksichtigt werden, falls planungsrelevante Arten, z. B. Feldlerche, Grau-ammer, Kiebitz, Steinkauz oder Kreuzkröte bezie-hungsweise deren regionale Populationen, von einem Eingriff betroffen sind.

Auch solche artenschutzrechtlichen Kompensations-maßnahmen (Continous Ecological Functionality-Maßnahmen) erfordern oftmals zwingend eine Um-setzung in der offenen Feldflur. Unsere Stiftung ist hierfür prädestiniert. Es ist notwendig Maßnahmen durchzuführen, bevor der Eingriff stattfindet, um

Ökokonten unserer Stiftung

Wir verfügen in zahlreichen Kreisen und Kommunen im Rheinland über umfangreiche Ökokonten, deren Ökopunkte erworben und bei künftigen Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden können.

Eine aktuelle Übersicht finden Sie auf unserer Internetseite:

www.rheinische-kulturlandschaft.de

Flächenangebote

Zusätzlich führen wir eine mehrere hundert Hektar umfassende, ständig wachsende Datenbank mit Flä-chenangeboten von Landwirten, welche freiwillig auf Eigentums- oder Pachtflächen ihres Betriebes Natur-schutzmaßnahmen durchführen möchten. Sobald in der jeweiligen Region Bedarf besteht, nehmen wir Kontakt zu den Landwirten auf und erstellen das für die Kompensation naturschutzfachlich benötigte und für den Betrieb passende Konzept.

Vorgezogene Artenschutzmaßnahmen (CEF)

Schutz und Erhaltung der lokalen Population zu ge-währleisten und beispielsweise eine Übersiedlung der Art in die aufgewerteten Flächen zu ermöglichen. Die bei einer Artenschutzmaßnahme parallel statt-findende ökologische Aufwertung einer Fläche in Ökopunkten kann zudem als Ausgleichs- und Ersatz-maßnahme anerkannt werden (Multifunktionalität). Die Artenschutzmaßnahmen werden einem Monito-ring unterzogen, womit Durchführung und Wirkung der Maßnahmen kontrolliert werden. Gegebenen-falls werden Nachbesserungen eingeleitet, um die erforderliche Qualität zu gewährleisten.

Ökokonto und Flächenpool

In einem Ökokonto werden bereits umgesetzte und numerisch bewertete Naturschutzmaßnahmen do-kumentiert und in Form von Ökopunkten gutge-schrieben.

Dagegen werden in einem Flächenpool geeignete Flächen, auf denen jedoch noch keine konkrete Um-setzung von Naturschutzmaßnahmen erfolgt ist, für zukünftige Kompensationen vorgehalten.

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