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Eingriff

Ausgleich Ersatz

Wird ein Eingriff, beispielsweise ein Bauvorhaben, realisiert, ist der Vorhabenträger (Eingriffsverursa-cher) nach dem Verursacherprinzip der naturschutz-rechtlichen Eingriffsregelung in den meisten Fällen verpflichtet, naturschutzfachlich abgestimmte Aus-gleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie ggf. Arten-schutzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) auf seine Kosten zu planen und dauerhaft umzusetzen.

In der Regel übernehmen vom Vorhabenträger beauftragte Gutachterbüros die Planung der Na-turschutzmaßnahmen. Zusätzlich ist die Beauftra-gung geeigneter Maßnahmenträger wie unserer Stiftung zielführend, welche die Umsetzungs- und Pflegekoordination der Maßnahmen verantwortlich durchführen. Denn: Wenn Eingriffe nicht verhindert werden können, sollten sie zumindest hochwertig kompensiert werden.

Voraussetzungen für hochwertige Maßnahmen sind sorgfältiges Flächen- und Maßnahmenmanagement, gewissenhafte Herstellung sowie dauerhafte Pflege und Betreuung der Kompensationsmaßnahmen.

Für diese komplexe Aufgabenstellung bieten wir Lösungen an. Dazu kooperieren wir mit Landwirten, zuweilen auch mit Forst- oder Gartenbauunterneh-men, die gemeinsam mit uns Kompensationsmaß-nahmen auf ihren Flächen von der Herstellung (Ein-saat, Pflanzung, Zaunbau etc.) bis zur regelmäßigen Pflege (Mahd, Beweidung etc.) umsetzen. Mit dem Landnutzer schließen wir einen Bewirtschafterver-trag. Er erhält eine Vergütung für Ertragseinbußen bzw. wird für seinen Mehraufwand entlohnt.

Wir betreuen die Umsetzung fachlich und führen regelmäßig – mindestens einmal im Jahr – eine Flächenkontrolle durch, umdie vertraglich gesicherte Qualität der Maßnahme zu gewährleisten.

Die Land- und Forstwirte verfügen über die erforder-liche Maschinenausstattung oder geeignete Nutz-tiere zur Umsetzung der Maßnahmen. Sie bringen ihr Fachwissen und ihre praktische Erfahrung in der detaillierten Umsetzung vor Ort ein. So stellen wir einerseits die naturschutzkonforme Bewirtschaftung sicher und können andererseits dauerhaft landwirt-schaftliche Nutzflächen als prägende Bestandteile der Kulturlandschaften erhalten.

Im Rheinland sind – mit steigender Tendenz – rund 65% der landwirtschaftlichen Betriebsflächen zu-gepachtet. Besonders in Regionen, in denen hohe Pacht- und damit geringe Eigentumsanteile bestehen, kann der Verlust wichtiger Pachtflächen existenz-bedrohend für einen Betrieb sein.

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