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Jahresbericht 2011 | 79
Arzt und Recht
Die Berufsaufsicht ist eine der zentralen Aufgaben der ärztlichen Selbstverwaltung. Die Ärztekammern haben die gesetzliche Pflicht, für das Einhalten der beruflichen Grundsätze zu sorgen. Niedergeschrieben sind diese in der ärztlichen Berufsordnung als verbindliche Regeln für das Verhalten gegenüber den Patienten sowie untereinander. Die Adressaten der Rechtsabteilung sind die Kammerangehörigen, Bürger, Behörden und sonstige Dritte. Die Rechtsabteilung hat unterschiedliche Schwerpunkte.
Diese gehen von den allgemeinen Informationen zu Patientenverfügungen über individu-elle Beratung des Arztes in Fragen der Berufsausübung, Berufsaufsicht bei Beschwerden, Erteilung von Genehmigungen oder Untersagungen bis hin zur Beobachtung, Entwicklung und Gestaltung rechtlicher Grundlagen für die Kammer und ihre Kammerangehörigen. Die Rechtsabteilung arbeitet zentral, wenngleich zahlreiche Verwaltungsaufgaben aus dem Bereich der Berufsaufsicht dezentral von den Kreisstellen erledigt werden.
Themen-Schwerpunkte
Berufsaufsicht und Berufsgerichtsbarkeit Honorartätigkeit Praxisnachfolge Ausbildereignung Ärztlicher Notdienst Bestattungsgesetz
Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten Sofortige Unterbringung nach § 14 Abs. 1 PsychKG NRW
Tätigkeit des Schlichtungsausschusses nach § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG Weiterentwicklung der Berufsordnung Werbung und Internet Praxishomepage
Arztbewertungsportale im Internet Wettbewerbsrecht Forum Kammerpraxis Bürokoordination
Rechtsabteilung
Ärztekammer Nordrhein
Aekno2011_v42_fpp.indd 79 23.08.11
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