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Ärztekammer Nordrhein
Qualitätssicherung NRW
Die Qualitätssicherung medizinischer Leistungen unterstützt die bessere Behandlung der Patienten. Die Analyse und Förderung der Versorgungsqualität wird zukünftig auch patientenbegleitend möglich.
Knapp 30 Jahre engagiert sich die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) für die Qualitätssicherung (QS). Heute ist Qualitätssicherung in ganz Deutschland Routine. Ihr Nutzen ist unbestreitbar anerkannt – vor allem für die Patientinnen und Patienten, aber auch für die Fort- und Weiterbildung von Ärztin-nen und Ärzten. Änderungen der gesellschaftlichen Erwartungen wie der rechtlichen Anforderungen an QS fordern die Mediziner immer wieder neu. Gleiches gilt für die Veröffentlichung von me-dizinischen und pf legerischen Behandlungser-gebnissen. Waren früher Auswertungen für die Fachöffentlichkeit erstellt worden, so veröffentlicht die Geschäftsstelle QS NRW seit 2000 die NRW-Ergebnisse aus sämtlichen untersuchten medizi-nischen und pf legerischen Bereichen im Internet unter www.qs-nrw.org . In den Qualitätsberichten der Krankenhäuser werden ab 2011 bis zu 182 Qua-litätsindikatoren (QI) beziehungsweise Einzeler-gebnisse veröffentlicht. Patienten können sich ein sehr verlässliches Bild über die Ergebnisqualität jedes deutschen Krankenhauses bei bestimmten zumeist operativen Eingriffen machen. Möglicher-weise wird die Entscheidung über den Ort einer eigenen, anstehenden Behandlung auch anhand der jetzt öffentlichen Behandlungsergebnisse ge-troffen.
Alle Krankenhäuser nehmen teil
An der bisherigen „Qualitätssicherung Kran-kenhaus“ nehmen sämtliche Krankenhäuser in NRW teil. Der Umfang schwankt: Große Kliniken beteiligen sich seit 2010 mit bis zu 20 Leistungs-bereichen, während zum Beispiel eine psychia-trische Spezialklinik möglicherweise nur die QS der Dekubitusprophylaxe bei Patientinnen und Patienten umsetzt, die bei ihrer Behandlung 75 Jahre alt oder älter sind.
Grundlagen 2011
Die Krankenhaus-Qualitätssicherung 2011 umfasst die Versorgung
in der Chirurgie/Orthopädie zu • Karotisrekonstruktion • Cholezystektomie • Hüftgelenknahe Femurfraktur • Hüftendoprothesen-Erstimplantation • Hüftendoprothesen und -komponentenwechsel • Knietotalendoprothesen-Erstimplantation • Knieendoprothesen und -komponentenwechsel
in der Kardiologie/Inneren Medizin zu • Herzschrittmacherimplantation • Herzschrittmacher-Aggregatwechsel • Herzschrittmacherrevision, -systemwechsel, -explantation
• Implantierbare Defbrillatoren-Implantation • Implantierbare Defbrillatoren-Aggregatwechsel • Implantierbare Defbrillatorenrevision, -systemwechsel, -explantation
• Koronarangiographie und Perkutane Koronarintervention (PCI)
in der Inneren Medizin/Pneumologie zu • Ambulant erworbene Pneumonie
in der Gynäkologie/Geburtshilfe zu • Gynäkologische Operationen • Geburtshilfe • Mammachirurgie
in der Kinderheilkunde zur • Neonatologie
sowie allgemein zur Krankenpfege bei der • Dekubitusprophylaxe
Verfahren und Ergebnisse
Vollzählige und vollständige Dokumentationen sind Voraussetzungen für aussagekräftige Statis-tiken und Bewertungen. Ob für eine Behandlung eine Dokumentationspf licht besteht, wird über ei-nen sogenannten QS-Filter elektronisch aus den Be-handlungs- und Abrechnungsdaten eines Patienten ermittelt. Ein Krankenhaus ist gehalten, die ermit-telten Behandlungen vollzählig zu dokumentieren.
Medizinische Grundsatzfragen
Aekno2011_v42_fpp.indd 68 23.08.11
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