Seite 193 - Friesische Karibik 2013

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Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt bei uns auf der Nordseeinsel Föhr entschieden haben.
Die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb (folgend BHB
abgekürzt). Beherbergungsverträge können durch eine Vermittlungsstelle als Vermittler oder mit dem Beherbergungsbetrieb direkt zustande kommen.
Die nachstehenden Regelungen werden, sofern wirksam einbezogen, Vertragsbestandteil des zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen
Beherbergungsvertrages. Lesen Sie diese Bedingungen bitte daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrags, Stellung der Vermittlungsstelle
1.1 Mit der Buchung bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb (BHB) oder der Vermittlungsstelle als Vermittler des BHB den Abschluss eines
Beherbergungsvertrags an. Die Buchung sollte bevorzugt schriftlich, telefonisch, per Telefax oder über das Internet vorgenommen werden, kann aber auch
mündlich erfolgen.
1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Die Bestätigung erfolgt durch den BHB oder durch die
Vermittlungsstelle als Vertreterin des BHB. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende
Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
2. Reservierungen
2.1 Eine unverbindliche Reservierung, die ein kostenloses Rücktrittsrecht des Gastes begründet, besteht nur, wenn dies zwischen dem Gast und dem BHB oder
der Vermittlungsstelle als Vertreterin des BHB ausdrücklich vereinbart wurde. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt eine Reservierung bei
Annahme durch den BHB oder die Vermittlungsstelle als Vertreterin des BHB grundsätzlich zum Vertragsschluss.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart, so ist der Gast verpflichtet, dem BHB oder der Vermittlungsstelle bis zum vereinbarten Zeitpunkt
mitzuteilen, dass die Reservierung als verbindliche Buchung gemäß Ziffer 1.1 behandelt werden soll. Erfolgt keine Mitteilung, so entfällt die Reservierung ohne
weitere Benachrichtigungspflicht des BHB oder der Vermittlungsstelle.
3. Leistungen und Preise
3.1 Für den Umfang der vom BHB vertraglich geschuldeten Leistungen sind die im Buchungsangebot (Katalog, Internetseite, Gastgeberverzeichnis etc.)
ausgeschriebenen sowie hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung maßgeblich.
3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Gesondert anfallen und
ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsangaben sowie Entgelte für Leistungen, bei denen eine verbrauchsabhängige Abrechnung in der
Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart ist (z. B. Strom, Gas, Wasser) sowie für Wahl- und Zusatzleistungen.
4. Bezahlung
4.1 Mit Vertragsschluss und Zugang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung fällig, die auf den Beherbergungspreis angerechnet wird. Die Höhe
beträgt 10 % des Gesamtpreises. Die Anzahlung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss auf das in der
Buchungsbestätigung angegebene Konto des BHB zu leisten.
4.2 Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung sofort zu entrichten.
4.3 Die gesamte Restzahlung ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, am Tag der Anreise an den BHB zu bezahlen. Ggf. erst während des Aufenthalts
anfallende verbrauchsabhängige Kosten gemäß Ziffer 3.2 sind spätestens am Tage der Abreise zu entrichten.
4.4 Der BHB ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich – insbesondere vor Ort – gebuchte oder
in Anspruch genommene Leistungen oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, vorzunehmen, welche dann sofort
zahlungsfällig sind.
4.5 Werden Anzahlung oder Restzahlung oder beide nicht fristgemäß geleistet, ist der BHB nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und Schadensersatz zu verlangen.
5. Rücktritt des Gastes
5.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrags verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Krankheit,
berufliche Gründe oder z. B. Autopannen entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.
5.2 Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des BHB auf
Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises einschließlich des Verpflegungsanteils bestehen. Der BHB hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den
Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen.
5.3 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Bemessung ersparter Aufwendungen hat der Gast die folgenden anteiligen Kosten an den BHB zu bezahlen.
Diese beziehen sich auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistung, jedoch ohne Berücksichtigung gesondert vereinbarter Kosten gemäß Ziffer 3.2 und
betragen prozentual:
bei Übernachtung 90 %
bei Übernachtung mit Frühstück 80 %
bei Halbpension 70 %
bei Vollpension 60 %
des vereinbarten Gesamtpreises.
5.4 Dem Gast bleibt es unbenommen, dem BHB gegenüber den Nachweis einer höheren Aufwendungsersparnis zu führen. In diesem Fall ist der Gast nur zur
Bezahlung des entsprechend geringeren Betrags verpflichtet.
5.5 Bei der Buchung über eine Vermittlungsstelle ist der Rücktritt ausschließlich gegenüber der Vermittlungsstelle zu erklären. Hat der Gast die Buchung direkt
beim BHB vorgenommen, so ist der Rücktritt ausschließlich direkt gegenüber dem BHB zu erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung immer
schriftlich erfolgen.
5.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
6. Obliegenheiten des Gastes/Reklamationen
6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem BHB Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen. Die
Mängelanzeige erfolgt bitte ausschließlich gegenüber dem BHB. Dieser wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
6.2 Eine Kündigung des Beherbergungsvertrags durch den Gast ist nur zulässig, wenn der Mangel erheblich ist und nach Ablauf einer vom Gast gesetzten
angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe durch den BHB erfolgt ist.
6.3 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe
unmöglich ist oder vom BHB verweigert wird.
6.4 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem BHB vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des BHB zur sofortigen
Kündigung des Vertrags und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
6.5 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
6.6 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im
Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
Gastaufnahmebedingungen
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